Hinweise
Für die Anmeldung einer Mitgliedschaft mit Spielrecht sind neben dem Aufnahmeantrag mit Einzugsermächtigung, ist der Spielerpassantrag und eine Kopie der Geburtsurkunde bzw. eines Pesonaldokuments in der Geschäftsstelle bzw. bei der Abteilungsleitung oder dem jeweiligen Trainer abzugeben. Zudem sind bei Minderjährigen die Einverständniserklärungen zur Erstellung eines Spielerportraits und zur Veröffentlichung persönlicher Daten in Medien durch die Erziehungsberechtigen mit auszufüllen. Vorraussetzung für ein Spielrecht ist die Aufnahme eines digitalen Spielerportraits zwingend in der Geschäftsstelle nötig
Im Falle eines Vereinswechsels ist, wenn vorhanden, zusätzlich eine Abmeldebestätigung des abgebenden Vereines vorzulegen.
Die Schadensmeldungen sind wahrheitsgemäß und unbedingt vollständig so schnell wie möglich nach dem Unfall in der Geschäftsstelle abzugeben. Nach entsprechender Prüfung wird die Meldung dann an das Versicherungsbüro des Landessportbundes Sachsen weitergeleitet. Bei Fragen steht jederzeit die Geschäftsstelle des Vereines zur Verfügung.